Ist das zu fassen? Weil der Shopblogger am 27.05.2005 einen Eintrag mit dem Titel Sozialgericht Bremen veröffentlichte, erhielt er heute Post von diesem Gericht, in dem es unter anderem heisst:
Sie betreiben eine Homepage, mit dem Header “S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*)” auf der Seite www.shopblogger.de, womit Sie den Tatbestand der Namensanmaßung im Sinne von § 12 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfüllen. Der Namensschutz des § 12 BGB gilt auch für Behörden. Eine Namensanmaßung im Sinne von § 12 BGB liegt vor, wenn der Verletzer diesen Namen unbefugt gebraucht und dadurch schutzwürdige Interessen des Berechtigten verletzt.[...]
Eine solche Zuordnungsverltzung liegt vor, da, wenn man unter Google den Namen “S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*)” eingibt, Ihre Internetadresse unter den ersten zehn Treffern erscheint. Es wird suggeriert, dass es sich um eine offizielle Seite des S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*) handelt. Da erst die Überschrift erscheint und dann die Seite aufgebaut wird, bleibt dieser Eindruck zunächst bestehen.
Hiermit fordere ich Sie auf, den Namen S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*) auf Ihrer Seite (im Archiv) zu beseitigen.
Dies ist eine absolut lächerliche Aktion des Sozialgerichts Bremen, da es sich, wenn überhaupt, an Google wegen des Ranking wenden müsste. Dafür kann der Shopblogger ja nun wirlich nichts. Aber überhaupt: hat eine staatliche Institution ein Recht darauf in Suchmaschinen von Fremdunternehmen unter den ersten 10 Einträgen aufzutauchen? Ich glaube wohl kaum. So eine Institution hat selber dafür zu sorgen, dass sie im Netz gefunden wird. Eine Kontrolle der Suchmaschinenergebnisse ist da völlig absurd.
Vor diesem Hintergrund verlinken deshalb einige Weblogger auf diesen Bericht und betiteln ihre Einträge mit “Sozialgericht Bremen”. Na da mache ich doch gerne mit. :)
