Warum RechnungFertig?
Weil viele Einzelunternehmer und Selbständige keine komplizierte Software mit Abo-Bezahlmodell benötigen


Rechnungen erstellen
Erstelle Rechnungen und verschicke sie als ZUGFeRD-Datei (PDF-Format mit angehängter Factur-X XML-Datei). mehr…

Rechnungslayouts
Templates für Rechnungen können in Word erstellt und für die Erzeugung der PDF-Rechnung benutzt werden. mehr…

Keine Cloud
Alle Daten werden lokal gespeichert und können auch mit anderen Programmen geöffnet werden. mehr…

Kein Abo
Kein Abo, keine Werbung. Sie kaufen einmal die Software und können sie danach solange benutzen, wie Sie wollen. mehr…

An wen richtet sich RechnungFertig?
RechnungFertig richtet sich vor allem an Selbständige und Einzelunternehmer, die bislang gut damit zurecht kamen, ihre Rechnungen in Word zu erstellen und jetzt einfach nur einen günstigen Weg suchen, die technischen Anforderungen der E-Rechnung zu erfüllen. Zum Beispiel:

Berater

Coaches

Nebenberufstätige

Produktanbieter
Aktuelle Blog-Artikel
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E-Rechnungen gesetzeskonform abwickeln ohne Archiv-Abo
Viele Selbständige, Kleinunternehmer und Nebenberufler wollen ihre Rechnungen heute gesetzeskonform abwickeln – aber bitte ohne dauerhaftes Archiv-Abo. Genau dafür eignet sich ein schlankes Setup aus zwei klar getrennten Bausteinen: RechnungFertig zum Erstellen der Rechnungen und ein USB‑WORM‑Stick als revisionssichere Ablage. Das Prinzip dahinter ist simpel: Die Rechnungssoftware erzeugt die korrekten Dateien (im Idealfall E‑Rechnungsformate wie…
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ZUGFeRD 2.4: Was das Update für Selbständige und KMU bei E-Rechnungen bedeutet
Veröffentlicht wurde ZUGFeRD 2.4 am 4. Dezember 2025 – technisch identisch mit Factur‑X 1.08 – und gilt ab dem 15. Januar 2026. Heißt: Das ist kein Thema für „irgendwann“, sondern für jetzt, wenn du E‑Rechnungen im Griff haben willst. Die für viele praktischste Neuerung: Unterpositionen (Sub‑Line Items) im Profil EXTENDED sind jetzt umsatzsteuerkonform abbildbar. Gerade…
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E-Rechnung 2026: Pflichten für Selbständige kennen
2026 ist für viele Selbständige das Jahr, in dem die E-Rechnung vom „Thema für später“ zur ganz normalen Alltagspost wird. Der Knackpunkt: Seit 01.01.2025 gilt umsatzsteuerlich eine neue Logik – eine „E-Rechnung“ ist nur noch eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das eine automatisierte Verarbeitung ermöglicht. Ein „normales PDF per Mail“ ist damit keine…
Neues zu RechnungFertig
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